Cleansmoke Räucherprozess für Bio-Produkte zulässig – weitere Informationen hier in Kürze

Räucherprozess mit vorgereinigtem Rauch für Bio-Produkte

EGTOP Food VII – Feed V Final Report (22.09.2021)

Ausgehend von den langjährigen EGTOP Beratungen zu CleanSmoke hat die Direktion der EU Agrar Kommission den Räucherprozess mit vorgereinigtem Rauch für Bio-Produkte für zulässig er-klärt – es gelten dabei die gleichen An-forderungen wie für konventionelle Räucherverfahren: „Gute Herstellungs-praxis (GMP)“ und die Einhaltung gene-reller lebensmittelrechtlicher Bestimm-ungen – beides ist beim Räucherprozess mit vorgereinigten Rauch (CleanSmoke) gewährleistet.

Durch das Bundesministerium für Ernäh-rung und Landwirtschaft – als Antrag-stellerin des CleanSmoke Dossiers – sind am 12. Nov. 2021 die zuständigen und kontrollierenden Stellen auf Landes-ebene, der Bund Ökologische Lebens-mittelwirtschaft (BÖLW) als Dachver-band der deutschen Bio-Bauern, -Hersteller und -Händler und weitere Lebens-mittelverbände informiert worden.

Damit hat die CleanSmoke Organic Educational Campaign ein wichtiges Ziel erreicht: Bio-Hersteller und Bio-Verarbeiter dürfen ab sofort ein ihrer Haltung und den Erwartungen ihrer Kunden gerecht werdendes produkt- und umweltfreundliches Räucher-verfahren einsetzen. Nun wird die CleanSmoke Organic Educational Campaign Bio-Verbände und potentielle (seit langem wartende) Interessenten im Detail informieren und bei der Umsetzung unterstützen. Eine weitere Aufgabe – neben der CleanSmoke Präsentation auf der BioFach 2022 – wird dann die Information der Medien und der Konsumenten sein – für Bio-Hersteller steht dafür das nebenstehende CleanSmoke Siegel zur Verfügung.

 

Ihr Ansprechpartner: Jürgen Michalzik michalzik@jamconsult.de

CleanSmoke Organic Educational Campaign www.cleansmoke-information.eu