Obwohl der produkt- und umweltfreundliche Räucherprozess von der EU Agrar Kommission seit Ende 2021 für Bio-Produkte zugelassen ist, erreichen uns immer noch Anfragen zu den Durchführungsverordnungen der EU-Öko-Verordnung und „vorgereinigtem Rauch“.
Auf nachstehendem zweiseitigen Papier haben wir deshalb nochmals die wesentlichen Gründe und gesetzlichen Anforderungen für diese Zulassung zusammengestellt. Maßgeblich waren neben der Einhaltung der „guten Herstellungspraxis“ insbesondere, dass es sich um einen Räucherprozess (vergleichbar dem konventionellen) handelt. Und das die Ergebnisse hinsichtlich Geschmack, Farbe, Textur und mikrobiologischen Eigenschaften identisch sind. Da nun aus Sicht der EU Agrar Kommission beide Räucherverfahren gleichgestellt sind, fällt das Räuchern mit vorgereinigtem Rauch unter die allgemeinen Durchführungsbestimmungen zum Thema „Räuchern von Bio-Produkten“.
Aber die Vorteile des Räucherprozesses mit vorgereingtem Rauch für Mensch, Natur und Umwelt mussten angesichts der globalen Klimakrise und der schwindenden Diversität aus unserer Sicht dann den Ausschlag für eine Zulassung geben.