BESTE VERFÜGBARE TECHNIK (BVT)
Wo geräuchert wird entsteht Rauch. Das kann konventionell generierter Rauch von verbrannter Biomasse sein (Glimm-, Friktions- oder Dampfrauch). Oder aber es kann vorgereinigter Rauch auf der Basis von Primärrauchprodukten sein (CleanSmoke). Immissionsschutzrechtlich macht dies einen bedeutenden Unterschied.
Immissionsschutz wird so definiert: Die IVVU-Richtlinie 2010/75/EU[1] regelt die Schadstoffemissionen von Industrieanlagen, zu denen auch Anlagen der Lebensmittelverarbeitung zählen. Ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt wird erzielt, indem schädliche Industrieemissionen durch Anwendung der besten verfügbaren Techniken (BVT) reduziert werden. Um die BVT und die mit den BVT verbundene Umweltleistung auf EU-Ebene zu definieren, organisiert die Europäische Kommission einen Informationsaustausch mit Experten aus den Mitgliedstaaten, der Industrie und Umweltorganisationen. Diese Arbeit wird vom Europäischen IVVU-Büro in der Gemeinsamen Forschungsstelle in Sevilla koordiniert. Das Ergebnis dieses Prozesses sind BVT-Referenzdokumente (BREF); die darin enthaltenen BVT-Schlussfolgerungen werden von der Kommission als Durchführungsbeschlüsse angenommen.
Genau diesen Prozess der Definition dessen, was „besten verfügbaren Technik“ in ihrem Wirtschaftszweig ist, hat Lebensmittelwirtschaft jüngst durchlaufen. Der BVT-Beschluss für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie[2] wurde im Dezember 2019 gefasst. In den Schlussfolgerungen ist die Verwendung von gereinigtem Rauch (Rauch aus gereinigten Primärrauchkondensaten zum Räuchern in der Räucherkammer) als BVT anerkannt. Damit ist CleanSmoke – neben dem besseren Gesundheitsschutz – umweltrechtlich das Beste, was einem geräucherten Lebensmittel und seinem Hersteller passieren kann.
[1] Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Abl. L 334 v. 17.12.2010, S.17)
[2] Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2031 der Kommission vom 12. November 2019 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie (Abl. L 313 v. 4.12.2019, S. 60)